Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliches

Lohnfertigungs - und allgemeine Geschäftsbedingungen

Das reine Lohnproduktions- sowie -Vermittlungsangebot beinhaltet keine rechtliche Prüfung der Verkehrsfähigkeit. Ist eine solche gewünscht muss diese separat beauftragt werden. Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext etc. übernimmt die GSH GmbH als Hersteller keine Haftung bzw. Gewährleistung. 

 

Alle Preise gelten rein netto ab Werk, sofern nicht anders vereinbart wurde. Etwaige Versandkosten werden je nach Staffelung zusätzlich berechnet. Soll ein Versand über eine Staatsgrenze hinweg gewünscht werden, ist der Auftraggeber für Zollformalitäten verantwortlich. Jeglicher Grenzverkehr erfolgt in dessen Namen. Die Abwicklung der Einfuhr sowie der Zollabwicklung obliegt in seinem alleinigen Haftungsbereich. 

 

Die GSH GmbH gilt zu keinem Zeitpunkt als lnverkehrbringer. Etwaige Beanstandungen sind nur bei zeitgleichem Beleg dieser, durch ein DACH (Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie) akkreditiertes Labor preismindernd zu behandeln und müssen spätestens eine Woche nach Erhalt angemeldet werden. Bei Lohnfertigung übernimmt die GSH GmbH keine Gewährleistung bezüglich der chemischen oder physikalischen Reaktionen des Produktes und der Haltbarkeit des Fertigproduktes. Ebenso werden – soweit gesetzlich zulässig – sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Gewährleistung für die chemische Stabilität, die technische Haltbarkeit und die mikrobiologische Entwicklung des Fertigproduktes wird nur nach Durchführung eines 6-9 wöchigen Stresstests übernommen, wobei dieser nur nach separater Beauftragung durchgeführt wird. 

 

Sollte sich im Zuge der Produktion herausstellen, dass eine Umsetzung technisch nicht oder nur mit nicht zu rechtfertigendem Mehraufwand umzusetzen ist, bleibt dem Auftragnehmer freigestellt die Durchführung abzulehnen. In diesem Fall sind alle empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Eine weitere Entschädigung gilt als ausgeschlossen. Bei Anfertigung nach Angaben des Auftraggebers haftet dieser dafür, dass ihm sämtliche Patent-, Gebrauchsmuster- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zustehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die GSH GmbH gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Rohstoffe haftet ausschließlich der Auftraggeber. Weder inhaltlich noch indikativ trägt die GSH GmbH eine Verantwortung für die beauftragte Rezeptur. Sollten diesbezüglich Absprachen getroffen worden sein, gelten diese ausschließlich als Informationsaustausch. Vertragswirksame Absprachen bedürfen der Schriftform. 

 

Sollte Aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Naturphänomene, Kriege, Unglücke, wie Brände, Wasserschäden oder Maschinendefekte, sowie Streiks oder Unruhen) eine Lieferung im vorgegebenen Zeitraum nicht realisierbar sein, wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. Eine Haftung über den vereinbarten Auftragswert hinaus wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der genannte Liefertermin gilt freibleibend der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Eine Haftung oder Stornierung aus diesen Gründen ist ausgeschlossen. Eine Auslieferung erfolgt dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Produktionskalkulation basiert auf den mitgeteilten Mengenangaben. Abweichungen zum tatsächlichen Füllgewicht sind durch abweichende spezifische Gewichte einzelner Chargen möglich. Sollte die Abweichung +/- 15 % übersteigen erfolgt eine schriftliche Mitteilung mit Nachkalkulation. 

 

Als Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Verpflichtung gilt 49453 Wetschen als vereinbart. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sowie für alle nachfolgenden Verträge ist unter Ausschluss jedes anderen Gerichtsstandes das sachlich zuständige Gericht in Bremen/ Deutschland vereinbart. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtlich unwirksam sein, bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der GSH GmbH.

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